Erbschaften

Viele Menschen möchten auch nach ihrem Tod einen bleibenden Beitrag für den Tierschutz leisten. Dies kann beispielsweise in Form einer Erbschaft, die einer Organisation wie dem Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine hinterlassen wird, erfolgen. Sorgen Sie frühzeitig dafür, dass ihr letzter Wille in der Form umgesetzt wird wie Sie sich das vorstellen. Ein Testament schafft Klarheit – für Sie und auch für Ihre Angehörigen!

 

Die im Jahre 1987 verstorbene Ilse Richter aus Bad Münder hat unserem Verband einen Teil ihres Vermögens hinterlassen. Sie tat dies mit der Maßgabe, dass dieses Vermögen für den Kampf gegen Tierversuche eingesetzt wird. Wir kommen dieser Bitte in der Form nach, dass wir in regelmäßigen Abständen einen Forschungspreis für die Entwicklung von Forschungsmethoden verleihen, die eine Alternative zu herkömmlichen Tierversuchen darstellen. (mehr)

 

Beabsichtigen auch Sie uns mit einer Erbschaft oder einem Nachlasse zu bedenken? Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Ihre Wünsche in der Form vorzubereiten, dass Ihr letzter Wille genauso umgesetzt wird wie Sie sich das vorstellen.

 

Ihr Ansprechpartner: Heiko Schwarzfeld | 1. Vorsitzender | Tel.: 0511 / 973 398 – 16 | E-Mail: info@tierschutz-in-niedersachsen.de

Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine


Anschrift

Evershorster Straße 80

30855 Langenhagen

Kontakt

Tel.: 0511 / 973 398 - 16
Fax: 0511 / 973 398 - 17

E-Mail: 

info@tierschutz-in-niedersachsen.de

Spendenkonto

M.M.Warburg & CO Hannover

IBAN: DE72 2506 0180 0000 2317 46

BIC: HALLDE2HXXX